Nutzungsbestimmungen
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Nutzungsberechtigt sind alle Schulen, für die ein Amtshilfeübereinkommen mit dem Land Salzburg
besteht („Vertragsschulen“) und die Landesschulen.
- Nutzungsberechtigt ist zudem die Pädagogische Hochschule Salzburg für Zwecke der Aus- und Weiterbildung von
Lehrerinnen und Lehrern.
- In begründeten Ausnahmefällen können weitere Einrichtungen eine Nutzungsberechtigung erhalten.
- Lehrerinnen und Lehrer der allgemein bildenden sowie der berufsbildenden Pflichtschulen im Land Salzburg melden
sich
mit ihren Sokrates-Zugangsdaten an. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
- Für Lehrende und Studierende der Pädagogischen Hochschule Salzburg sowie für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
einer
sonstigen berechtigten Einrichtung ist eine einmalige
Registrierung
erforderlich.
- Die Weitergabe von Zugangsdaten an Schülerinnen und Schüler ist nicht gestattet. Um es zu ermöglichen, dass
Schüler
und Schülerinnen bspw. im Stationenunterricht Filme oder Teile von Filmen ansehen, sind für das Streaming die
IP-Adressen der berechtigten Schulen freigeschaltet. Schülerinnen und Schüler können daher in den berechtigten
Schulen jederzeit alle Filme selbst aufrufen und ansehen. In Arbeitsaufträgen für die Schüler/Schülerinnen kann
zu
Filmen verlinkt werden - Beispiel:
http://bildungsmedien.salzburg.gv.at/media?keyword=Salzburg+-+Berchtesgadener+Land+-+Traunstein.
(Außerhalb der
berechtigten Schulen haben Schüler/Schülerinnen keinen Zugang.)
- Die Weitergabe von Zugangsdaten an Lehrer und Lehrerinnen von nicht nutzungsberechtigten Schulen oder an
sonstige
Dritte ist nicht gestattet!
- Die Medien dürfen ausschließlich im Rahmen des schulischen Unterrichts bzw. für unentgeltliche Veranstaltungen
der
Schule wie Elternabende verwendet werden.
- Der Einsatz bei Veranstaltungen gegen Entgelt ist ausdrücklich nicht gestattet!
- Das Abspeichern der Streaming-Filme ist ausdrücklich untersagt! Die Weitergabe von heruntergeladenen
Streaming-Filmen ist verboten.
- Bei Verstößen gegen die geltenden Gesetze (insbesondere das Urheberrechtsgesetz) und die Lizenzbestimmungen ist
das
Land Salzburg schad- und klaglos zu halten.
Mit dem Streaming von Medien werden die Nutzungsbestimmungen anerkannt.